Logopädie… was ist das?

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  • Logopädie beschäftigt sich mit Störungen der Stimme, der Sprache, des Sprechens und des Schluckens im Kindes- und Erwachsenenalter.
Wo kann Logopädie noch helfen?
  • Sprecherziehung – Auch stimmgesunde Personen können logopädische Behandlungen nutzen, indem sie zum gesunden Gebrauch der Stimme und zum „schönen“ Sprechen erzogen werden. Hierbei geht es, um stimmlichen Ermüdungen vorzubeugen, um den Einsatz der richtigen Sprechtechnik oder um den Abbau dialektaler Eigenheiten.
  • Atemtherapie – Der Patient erlernt die physiologische Atemtechnik, da für die Stimmbildung nicht das Lungenvolumen sondern die Nutzung der Atemluft entscheidend ist.
Wer diagnostiziert und verordnet eine Stimm-, Sprach-, Sprech- oder Schlucktherapie?
  • Dies können der HNO- Arzt, Phoniater, Neurologe, Kinderarzt, Kieferorthopäde oder der Allgemeinarzt sein.
Sind Hausbesuche möglich?
  • Schwerbetroffene Patienten können, soweit dies vom Arzt verordnet ist, im Hausbesuch behandelt werden.
Wer trägt die Behandlungskosten?
  • Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben, von der nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren befreit sind. Alle anderen müssen einen Eigenanteil von 10 % des Rezeptwertes plus 10 € pro Verordnung/Rezept entrichten. Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschale erhoben.
  • Bei Privatpatienten wird vor der Therapie ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Kosten übernehmen deren Krankenkassen in unterschiedlichem Umfang.
  • Bei bestehenden Unklarheiten informieren Sie sich hierüber bitte bei Ihrer Krankenkasse.
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